Heizöl Nickolai
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Aktuelles 

 Für Besitzer einer modernen Öl- oder Gasheizung besteht dennoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gut gewartete Heizungsanlagen können häufig noch viele Jahre zuverlässig und wirtschaftlich betrieben werden. Durch Maßnahmen wie einen hydraulischen Abgleich, die Optimierung der Heizungsregelung oder den Austausch älterer Umwälzpumpen lässt sich der Verbrauch oft spürbar reduzieren. Auch die Kombination einer bestehenden Öl-oder Gasheizung mit einer Solarthermieanlage oder anderen erneuerbaren Energien kann den Brennstoffbedarf reduzieren und den CO2-Ausstoß verringern.
Angesichts der geänderten Förderlandschaft lohnt es sich mehr denn je, Modernisierungsentscheidungen sorgfältig zu planen und nicht allein von der Höhe möglicher Zuschüsse abhängig zu machen. Entscheidend bleiben die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes, die Investitionskosten sowie die langfristigen Betriebs- und Energiekosten. Für viele Hauseigentümer kann deshalb auch die weitere Nutzung einer gut funktionierenden Öl- oder Gasheizung – gegebenenfalls ergänzt durch erneuerbare Energien – eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein.
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https://www.zukunftsheizen.de/


Neue Heizungsförderung: Zuschüsse sinken, – Einkommen entscheidet künftig stärker (22.07.2026)

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die staatliche Heizungsförderung. Die Bundesregierung hat die Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu geregelt. Ziel ist es, die Fördermittel künftig stärker auf Haushalte mit niedrigem Einkommen zu konzentrieren. Für viele Hauseigentümer bedeutet dies: Die staatliche Unterstützung für den Heizungstausch fällt künftig geringer aus.
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro erhalten einen zusätzlichen 40-Prozent-Bonus, bei einem Einkommen bis 40.000 Euro beträgt der Bonus 30 Prozent und bis 50.000 Euro noch 10 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 Euro je Kind. Insgesamt sind Förderungen von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Gleichzeitig wurde der maximale Förderhöchstbetrag abgesenkt. Künftig werden bei einem Heizungstausch nur noch 28.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Ab 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag zudem alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Dadurch reduziert sich auch der maximal mögliche Zuschuss. Wer bereits vor dem 21. Juli 2026 einen Förderantrag gestellt oder eine Förderzusage erhalten hat, erhält die Förderung weiterhin nach den bisherigen Bedingungen.


Funktionieren E-Fuels in der Praxis? 

5. Mai 2021

„Wir möchten zeigen, dass E-Fuels im industriellen Maßstab produziert werden können und marktreif für den Vertrieb an die Endverbraucher sind“, beschreibt UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn die wichtigsten Ziele des Projekts.

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Heizen mit Öl war 24 Prozent günstiger als mit Gas

15. Januar 2021

In der vergangenen Heizperiode (September bis Dezember 2020)  war das Heizen mit Heizöl um 24 Prozent günstiger als mit Gas.

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Ölheizungen auch zukünftig erlaubt

21. Dezember 2020

Dürfen Ölheizungen weiter betrieben werden? 

Ein klares Ja - deine Ölheizung darf weiter betrieben werden. Besonders bei Immobilien, die selbst genutzt werden gibt es keine Pflicht zur Modernisierung. 
Bis 2025 dürfen weiterhin Ölheizungen modernisiert und auch ohne Erneuerbare Energien gebaut werden. Auch ab 2026 ist kein Verbot von Ölheizungen vorgesehen.

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